Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe, Vor- und einige nachgelagerte (insb. Eisen- und Stahl-) Produkte – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU Staaten importieren, fallen unter die Regeln des CBAM. Bereits ab 01. Oktober 2023, mit dem voraussichtlichen Beginn der Übergangsphase, werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf sie zukommen.
CBAM ist Teil des „Fit für 55“ Pakets der Europäischen Union (EU). Dieses Paket verfolgt das Ziel, die CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bereits seit 2005 bildet der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Dabei hat der EU-ETS entscheidende Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen. Aufgrund dessen ergibt sich das sog. „Carbon Leakage“- Risiko, bei dem Unternehmen in bestimmten Sektoren und Teilsektoren aus Kostengründen ihre Produktion in andere Länder verlagern müssen. Infolgedessen werden die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Emissionsreduktion gefährdet. An dieser Stelle setzt der CBAM als unterstützender Mechanismus an.
Laut des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird eine Abgabe auf die Einfuhr bestimmter, außerhalb der EU hergestellter Waren auf Grundlage der damit verbundenen Kohlenstoffemissionen erforderlich. Die Abgabenhöhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Wochenpreis für EU-Emissionszertifikate (EU-ETS), damit der CO2-Preis möglichst genau abgebildet werden kann. Dieser durchschnittliche Wochenpreis wird mit der Anzahl an abzugebenden CBAM-Zertifikaten multipliziert, wobei ein CBAM-Zertifikat einer Tonne ausgestoßenen Emissionen an CO2 (oder NO2, PFC) entspricht, welche im Herstellungsprozess der importierten Güter freigesetzt wurden.
Für den Import von zukünftigen CBAM-Produkten und dem Erwerb von CBAM-Zertifikaten ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (sog. Autorisierter Anmelder). Falls keine CBAM-Zertifikate vorliegen und/oder falsche Angaben gemacht worden sind, wird die Zulassung und der damit verbundene Import verweigert. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass Anmelder eine Verringerung der abzugebenden CBAM-Zertifikate geltend machen können, um dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis Rechnung zu tragen.
Betroffen sind die folgenden emissionsintensivsten Produktgruppen:
Anmerkung: In der Übergangsphase wird evaluiert, ob Chemikalien und Polymere als auch weitere nachgelagerte Produkte ebenfalls von CBAM betroffen sein werden.
Nach der aktuellen Verordnung ist geplant, CBAM schrittweise im Rahmen einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Dezember 2025/2026* einzuführen. Während dieser Phase müssen Unternehmen
Allerdings müssen in diesem Zeitraum noch keine finanziellen Ausgleichszahlungen entrichtet werden.
*Nach offizieller Verabschiedung des Gesetzes wird bestimmt, ob die Übergangsphase drei oder vier Jahre andauern soll.
Voraussichtlich ab Januar 2026/2027 ist der vollständige Go-Live vom Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) angesetzt. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu, welche sich wie folgt zusammenfassen lassen:
**Nach offizieller Verabschiedung des Gesetzes wird bestimmt, ob die Implementierungsphase im Jahr 2026 oder 2027 beginnt.
Deloitte unterstützt Sie bei einer durchgängigen Compliance Ihrer Handelstätigkeit, um mithilfe der Regeln der CBAM-Verordnung diese vorzubereiten und mögliche Sanktionen zu verhindern. Bei einer Nichteinhaltung von CBAM-Vorschriften drohen hohe Geldstrafen bis hin zu einer völligen Entziehung der Zulassung als Einführer in die EU. Um sich im Voraus vorzubereiten, können Sie schon heute mit uns entscheidende Maßnahmen in die Wege leiten: Bereits vor dem Anlauf der Übergangsphase können wir einen Quick Scan Ihres Business vornehmen und Sie fit für CBAM machen.
Sie haben weitere Fragen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und zum Leistungsangebot von Deloitte? Dann melden Sie sich gerne beim untenstehenden Ansprechpartner.
Source: deloitte.com
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